Leuchtende Warnleuchten bei der HU sind ein wichtiges Signal: Leuchtet die ABS-, ESP-, Airbag- oder Bremswarnleuchte nach dem Motorstart dauerhaft, kann das Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) nicht bestehen. Warnleuchten bei der HU sollten deshalb vor dem Prüftermin fachgerecht geprüft werden, statt sie nur kurzfristig zurückzusetzen.
Beim Einschalten der Zündung leuchten viele Kontrolllampen zunächst kurz auf. Das gehört zum Selbsttest. Nach dem Motorstart müssen die sicherheitsrelevanten Warnungen jedoch in der Regel erlöschen. Die genaue Anzeige hängt vom Fahrzeugmodell ab; maßgeblich bleiben die Betriebsanleitung und die Bewertung nach der HU-Richtlinie.
Welche Warnleuchten sind bei der HU besonders kritisch?
| Warnleuchte | Typische Bedeutung | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| ABS | Störung der Blockierverhinderung oder der ABS-Sensorik | Fehlerspeicher und Raddrehzahlsensoren prüfen |
| ESP/ESC | Stabilitätsprogramm gestört oder manuell deaktiviert | ABS-/ESP-System und Sensorwerte diagnostizieren |
| Airbag/SRS | Fehler an Airbags, Gurtstraffern oder Rückhaltesystem | SRS-Steuergerät durch Fachbetrieb prüfen lassen |
| Bremsanlage | Handbremse angezogen, Bremsflüssigkeit zu niedrig oder Bremsanlage gestört | Sofort anhalten, Ursache klären und Bremsen prüfen lassen |
Eine dauerhaft leuchtende ABS-Warnleuchte weist auf eine Störung des Antiblockiersystems hin. Dadurch kann die Regelung bei einer starken Bremsung ausfallen. Außerdem arbeiten bei vielen Fahrzeugen elektronische Bremskraftverteilung, Bremsassistent und ESP nicht mehr vollständig. Der TÜV NORD erklärt die Funktionen und Zusammenhänge der Kontrollleuchten.
Leuchtet die ESP- oder ESC-Anzeige während einer kurzen Regelung auf, kann das normal sein. Das System greift dann beispielsweise auf nasser oder glatter Fahrbahn ein. Bleibt die Anzeige jedoch dauerhaft an oder wurde das System nicht bewusst deaktiviert, deutet sie auf eine Störung hin.
Die Airbag- oder SRS-Leuchte betrifft das Rückhaltesystem. Dazu gehören je nach Fahrzeug Airbags, Gurtstraffer, Sensoren und das Steuergerät. Eine Warnung kann deshalb bedeuten, dass der Insassenschutz im Unfallfall nicht zuverlässig arbeitet. Der ADAC beschreibt die Bedeutung der Airbag-Kontrollleuchte und rät bei einer nicht bewusst abgeschalteten Anzeige zur Prüfung in einer Werkstatt.
Bei der roten Bremswarnleuchte muss zuerst die Situation unterschieden werden: Eine Anzeige bei angezogener Handbremse kann normal sein. Erlischt sie nach dem Lösen nicht, kommen unter anderem ein zu niedriger Bremsflüssigkeitsstand, ein Fehler am Schalter oder ein Problem in der Bremsanlage infrage. In diesem Fall sollte das Fahrzeug nicht einfach weitergefahren werden.
Warum reicht es nicht, die Warnleuchte zu löschen?
Das reine Löschen des Fehlerspeichers behebt keinen technischen Defekt. Wenn beispielsweise ein Kabel beschädigt, ein Sensor verschmutzt oder ein Steuergerät fehlerhaft ist, erkennt das Fahrzeug den Fehler häufig erneut. Dann leuchtet die Warnung spätestens während der nächsten Fahrt wieder auf.
Außerdem setzen das Abklemmen der Batterie oder das Löschen von Fehlern bei manchen Fahrzeugen die sogenannten Readiness-Codes zurück. Diese Selbsttest-Monitore benötigen anschließend einen vollständigen Fahrzyklus, damit das Fahrzeug seine Systeme erneut bewertet. Eine kurzfristig dunkle Anzeige beweist daher nicht, dass ABS, ESP oder das Rückhaltesystem ordnungsgemäß funktionieren.
Auch das Abdecken, Abklemmen oder Manipulieren einer Kontrollleuchte ist keine Lösung. Die HU bewertet den technischen Zustand und die Funktion sicherheitsrelevanter Systeme; eine nicht nachvollziehbare Anzeige kann zusätzliche Fragen aufwerfen. Nach § 29 StVZO und Anlage VIII StVZO erhält ein Fahrzeug die Prüfplakette nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Diagnose sollte vor dem Prüftermin erfolgen?
Vor dem HU-Termin empfiehlt sich eine systematische Diagnose in einer qualifizierten Werkstatt:
- Fehlerspeicher auslesen: Das Diagnosegerät sollte nicht nur das Motorsteuergerät, sondern auch ABS-, ESP- und Airbag-Steuergeräte erreichen.
- Fehler reproduzieren: Die Werkstatt prüft, ob die Warnung dauerhaft, sporadisch oder erst während der Fahrt auftritt.
- Sensorik und Leitungen kontrollieren: Dazu gehören Raddrehzahlsensoren, Steckverbindungen, Kabel, Sicherungen und die Stromversorgung.
- Mechanische Ursachen prüfen: Bremsanlage, Bremsflüssigkeit, Radlager, Reifen und Lenkwinkelsensor können die Elektronik beeinflussen.
- Reparatur dokumentieren: Nach dem Austausch oder der Instandsetzung sollte die Werkstatt die Funktion prüfen und den Fehlerspeicher erst danach löschen.
- Probefahrt und erneuter Systemtest: Alle Warnleuchten müssen nach dem Start korrekt reagieren. Zusätzlich sollte die Werkstatt kontrollieren, ob neue Fehler gespeichert wurden.
Bei Airbag- und Gurtstraffersystemen gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Arbeiten an pyrotechnischen Bauteilen gehören in die Hände geschulter Fachkräfte. Ein universeller OBD-Scanner kann erste Hinweise liefern, ersetzt jedoch nicht immer die herstellerspezifische Diagnose.
Was prüft die MAG Prüfstation in Berlin?
Die Hauptuntersuchung bewertet unter anderem Bremsanlage, Sicherheitseinrichtungen, Fahrwerk und elektronische Warnanzeigen. Eine Diagnose- oder Reparaturwerkstatt ersetzt die HU jedoch nicht: Die Ursache einer Warnleuchte sollte vorab fachgerecht behoben werden.
Die MAG Prüfstation in Berlin-Pankow beziehungsweise Berlin-Heinersdorf führt Hauptuntersuchungen und weitere Fahrzeugprüfungen durch. Wenn die Anzeige bereits leuchtet, bringen Sie zum Termin bitte den Untersuchungsbericht, vorhandene Diagnoseprotokolle und Reparaturnachweise mit. So kann der Prüfingenieur die Vorgeschichte besser einordnen.
Wer unsicher ist, ob das Fahrzeug noch sicher zur Prüfstelle fahren darf, sollte zuerst eine Werkstatt oder den Kontakt zu MAG Ingenieure aufnehmen. Besonders bei einer roten Bremswarnleuchte gilt: Sicherheit geht vor Prüftermin.
Merksatz: Eine erloschene Warnleuchte ist nur dann beruhigend, wenn die zugrunde liegende Ursache gefunden und behoben wurde.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 29 StVZO – Hauptuntersuchung
- Anlage VIII StVZO – Durchführung und Bewertung der HU
- TÜV NORD: Kontrollleuchten im Auto
- ADAC: Kontrollleuchten im Auto
- ADAC: HU-Checkliste
- HU-Richtlinie – Übersicht zur Mängelbeurteilung
Stand: 15. September 2026
Hinweis: Die Bewertung einzelner Warnanzeigen kann vom Fahrzeugtyp und der konkreten Ausführung abhängen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften, die fahrzeugspezifischen Herstellerangaben und die Feststellung des Prüfingenieurs.

