Schäden an Sichtfeld, Spiegeln und Scheiben können bei der Hauptuntersuchung (HU) zu einem Mangel führen. Entscheidend sind dabei nicht nur Größe und Position, sondern auch die Frage, ob der Fahrer ausreichend sehen kann und ob die Einrichtung sicher funktioniert. Gerade bei einem Steinschlag sollten Sie deshalb nicht bis zum HU-Termin warten, weil sich aus einem kleinen Schaden schnell ein Riss entwickeln kann.
Sichtfeld, Spiegel und Scheiben bei der HU: Worauf kommt es an?
Die HU bewertet, ob das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Für die Sichtprüfung spielen deshalb die Windschutzscheibe, die Scheibenwischer und die Waschanlage sowie die Innen- und Außenspiegel zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem in den Vorschriften zum Sichtfeld des Fahrzeugführers, zu Scheiben und zu Einrichtungen für indirekte Sicht.
Ein Schaden wird besonders kritisch, wenn er das direkte Sichtfeld über dem Lenkrad beeinträchtigt. Dazu zählen beispielsweise ein Riss, ein tiefer Kratzer, ein größerer Steinschlag oder eine starke optische Verzerrung. Auch eine Scheibe, die sich bei Belastung weiter öffnen könnte, kann die Verkehrssicherheit gefährden.
Welche Schäden an der Windschutzscheibe sind HU-relevant?
Nicht jeder kleine Punkt auf der Scheibe führt automatisch zum negativen HU-Ergebnis. Die prüfende Person betrachtet jedoch die Lage, die Ausdehnung und die mögliche Beeinträchtigung der Sicht.
| Schaden | Mögliche HU-Bewertung | Sinnvoller Schritt |
|---|---|---|
| Steinschlag außerhalb des direkten Sichtfelds | Je nach Größe und Ausdehnung geringfügiger oder erheblicher Mangel | Fachbetrieb kurzfristig prüfen lassen |
| Riss im Sichtbereich des Fahrers | In der Regel sicherheitsrelevant | Scheibe vor der HU fachgerecht reparieren oder ersetzen |
| Tiefer Kratzer über dem Lenkrad | Sichtbehinderung und mögliche Blendwirkung | Nicht selbst polieren, sondern begutachten lassen |
| Riss vom Scheibenrand ausgehend | Risiko einer weiteren Rissbildung | Scheibentausch fachlich klären |
| Beschädigung im Bereich von Kamera oder Sensor | Zusätzlich relevant für Fahrerassistenzsysteme | Nach Reparatur Kalibrierung prüfen lassen |
Die bekannte Faustregel „Steinschlag ist außerhalb des Sichtfelds immer unproblematisch“ greift daher zu kurz. Der ADAC weist darauf hin, dass Reparaturen vor allem außerhalb des Sichtbereichs möglich sein können und dass moderne Fahrzeuge häufig Kameras oder Sensoren hinter der Frontscheibe tragen. ADAC: Steinschlag in der Autoscheibe
Auch der Zustand der Scheibenwischer und der Scheibenwaschanlage zählt. Wenn die Wischer die Frontscheibe nicht ausreichend reinigen, verschmiert sind oder die Waschanlage nicht funktioniert, kann die Sicht bei Regen deutlich schlechter werden. Eine saubere Scheibe allein reicht deshalb nicht aus.
Sind beschädigte Außen- oder Innenspiegel ein HU-Mangel?
Spiegel ermöglichen die indirekte Sicht nach hinten und zur Seite. Deshalb müssen sie vorhanden, sicher befestigt und nutzbar sein. Ein lose sitzender Außenspiegel, ein gebrochenes Spiegelglas oder ein Gehäuse mit scharfen Bruchkanten kann die HU beeinflussen.
Besonders relevant sind folgende Punkte:
- Das Spiegelglas darf nicht so beschädigt sein, dass das Bild stark verzerrt wird.
- Der Spiegel muss sich ausreichend einstellen lassen.
- Die Befestigung darf nicht wackeln oder sich während der Fahrt verändern.
- Ein beschädigtes Gehäuse darf keine gefährlichen scharfen Kanten bilden.
- Der vorgeschriebene Sichtbereich darf nicht durch einen Defekt oder eine unzulässige Abdeckung entfallen.
Bei Fahrzeugen mit Kamera- oder Displaysystemen kommt es zusätzlich auf die genehmigte Ausführung und die einwandfreie Funktion an. Ein nachgerüsteter digitaler Spiegel ersetzt einen vorgeschriebenen Spiegel daher nicht automatisch.
Was gilt für Seiten- und Heckscheiben?
Schäden an Seiten- und Heckscheiben bewertet die HU ebenfalls im Zusammenhang mit Sicht, Sicherheit und Bauart. Ein kleiner Kratzer außerhalb des relevanten Sichtbereichs kann anders beurteilt werden als eine beschädigte Scheibe mit scharfen Kanten, starker Verzerrung oder eingeschränkter Sicht.
Unzulässige Folien, Beschichtungen oder Aufkleber können ebenfalls problematisch sein, wenn sie die Sicht des Fahrers einschränken oder die vorgeschriebenen Eigenschaften der Scheibe verändern. Das gilt besonders für die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Vor der HU sollten Sie deshalb prüfen, ob eine Folie über eine passende Genehmigung verfügt und an der jeweiligen Scheibe verwendet werden darf.
Was sollten Sie vor der HU in Berlin prüfen?
Kontrollieren Sie die Scheiben bei Tageslicht und reinigen Sie sie innen sowie außen. Fahren Sie außerdem mit der Hand nicht über einen Schaden, weil scharfe Kanten Verletzungen verursachen können. Prüfen Sie anschließend die folgenden Punkte:
- Liegt ein Riss oder Steinschlag im direkten Sichtbereich über dem Lenkrad?
- Erzeugen Kratzer bei Gegenlicht starke Blendung oder Verzerrungen?
- Reinigen Wischerblätter die Scheibe gleichmäßig?
- Funktioniert die Scheibenwaschanlage vollständig?
- Sitzen Innen- und Außenspiegel fest und lassen sie sich einstellen?
- Sind Folien, Aufkleber oder Beschichtungen zulässig und unbeschädigt?
- Befindet sich hinter der Frontscheibe eine Kamera, die nach einem Scheibentausch kalibriert werden muss?
Die ADAC-HU-Checkliste nennt ebenfalls die Kontrolle von Scheibenwischern, Scheibenwaschanlage, Innen- und Außenspiegeln sowie Schäden an der Frontscheibe als wichtige Vorbereitungspunkte.
Was passiert bei einem Mangel?
Die konkrete Einstufung hängt vom Einzelfall ab. Bei einem geringen Mangel kann die Prüfplakette unter den gesetzlichen Voraussetzungen dennoch zugeteilt werden. Ein erheblicher oder gefährlicher Mangel kann dagegen eine Nachprüfung erforderlich machen; bei einem gefährlichen Mangel darf das Fahrzeug unter Umständen nicht regulär weiterbetrieben werden.
Der Untersuchungsbericht ist deshalb entscheidend. Er beschreibt den festgestellten Mangel und zeigt, ob sowie innerhalb welcher Frist eine Nachprüfung erforderlich ist. Nach § 29 StVZO dürfen Mängel nicht einfach ignoriert werden, auch wenn das Fahrzeug zunächst noch fahrbereit wirkt.
Die MAG Prüfstation in Berlin und im Umland unterstützt bei der Hauptuntersuchung, der Abgasuntersuchung und der technischen Einordnung von Mängeln. Wenn nach einer Reparatur eine Nachprüfung ansteht oder die Ursache vor dem Termin unklar ist, können Sie den Kontakt zu MAG Ingenieure nutzen. MAG Gutachten ist in Berlin und im Umland mobil; bei individuellen Anfragen kann MAG außerdem bundesweit tätig werden.
Merksatz: Je näher ein Schaden am direkten Sichtfeld, an einer tragenden Scheibenkante oder an einem Kamera- und Sensorbereich liegt, desto früher sollten Sie ihn fachlich prüfen lassen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 29 StVZO – Hauptuntersuchung
- § 35b StVZO – Einrichtungen für das Führen von Fahrzeugen und Sichtfeld
- § 40 StVZO – Scheiben, Scheibenwischer und Scheibenwascher
- § 56 StVZO – Einrichtungen für indirekte Sicht
- Anlage VIII StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung
- ADAC: TÜV-Checkliste zur Hauptuntersuchung
- ADAC: Steinschlag in der Autoscheibe
- TÜV NORD: Hauptuntersuchung – Ablauf und Prüfpunkte
Hinweis: Die Einstufung eines Schadens erfolgt bei der HU immer nach dem konkreten Fahrzeugzustand, der Lage des Schadens und den jeweils geltenden Prüfvorgaben. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und der Untersuchungsbericht.

