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HU-Nachprüfung verpasst – muss ich die komplette Hauptuntersuchung neu bezahlen?

Wurden bei der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel festgestellt, erhält das Fahrzeug keine neue Prüfplakette. Die Mängel müssen anschließend beseitigt und das Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Nachprüfung vorgeführt werden.

Doch was passiert, wenn diese Frist verpasst wird? Die klare Antwort lautet: Nach Ablauf der einmonatigen Frist reicht eine normale HU-Nachprüfung grundsätzlich nicht mehr aus. Stattdessen muss eine neue vollständige Hauptuntersuchung durchgeführt und entsprechend bezahlt werden.

Wie lange ist die Frist für die HU-Nachprüfung?

Die Frist für die Nachprüfung beträgt grundsätzlich einen Monat ab dem Tag der nicht bestandenen Hauptuntersuchung. Maßgeblich ist das Datum im Untersuchungsbericht.

In der Anlage VIII zur StVZO wird verlangt, das Fahrzeug

„spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung“

wieder vorzuführen.

Beispiel: Die Hauptuntersuchung wurde am 10. August durchgeführt. Die Nachprüfung muss dann grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des 10. September erfolgen. Das konkrete Fristende sollte immer anhand des Untersuchungsberichts kontrolliert werden.

Die Monatsfrist ist nicht mit vier Wochen gleichzusetzen. Entscheidend ist der entsprechende Kalendertag im Folgemonat.

Was passiert, wenn die Nachprüfungsfrist überschritten wurde?

Wird das Fahrzeug erst nach Ablauf der Monatsfrist wieder vorgeführt, darf keine einfache Nachprüfung der festgestellten Mängel mehr durchgeführt werden.

Die StVZO schreibt für diesen Fall vor,

„statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen.“

Das bedeutet: Das Fahrzeug wird erneut vollständig untersucht. Es werden nicht nur die ursprünglich beanstandeten Mängel kontrolliert, sondern alle für die Hauptuntersuchung vorgeschriebenen Prüfpunkte.

Der Prüfer muss das gesamte Fahrzeug noch einmal bewerten, weil sich seit der ersten Untersuchung weitere Mängel entwickelt haben könnten.

Muss ich die komplette Hauptuntersuchung erneut bezahlen?

Ja. Wenn die einmonatige Frist überschritten wurde, wird grundsätzlich eine neue vollständige Hauptuntersuchung berechnet.

Die bereits bezahlte erste Hauptuntersuchung wird nicht erstattet oder auf die neue Untersuchung angerechnet. Die erste Prüfung wurde ordnungsgemäß durchgeführt und mit dem Untersuchungsbericht abgeschlossen. Dass keine Plakette zugeteilt wurde, bedeutet nicht, dass die Prüfleistung nicht erbracht wurde.

Dadurch können insgesamt folgende Kosten entstehen:

  • Gebühr für die erste Hauptuntersuchung
  • Reparaturkosten für die festgestellten Mängel
  • Gebühr für die neue vollständige Hauptuntersuchung
  • gegebenenfalls weitere Reparaturkosten bei zusätzlichen Mängeln
  • mögliche Verwarnungs- oder Bußgelder bei einer weiteren Nutzung des Fahrzeugs

Die aktuellen Prüfgebühren hängen von der Fahrzeugart, dem zulässigen Gesamtgewicht und dem erforderlichen Untersuchungsumfang ab. Eine Übersicht bietet TÜV NORD auf der Seite zu den Gebühren für Fahrzeugprüfungen.

Muss die Abgasuntersuchung ebenfalls wiederholt werden?

Das hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt der bereits durchgeführten Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems ab.

Nach der Anlage VIII StVZO kann eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung bei der neuen Hauptuntersuchung berücksichtigt werden. Dafür muss ein gültiger und vollständiger Nachweis vorliegen.

Ob der bereits durchgeführte Untersuchungsteil anerkannt werden kann, entscheidet die zuständige Prüfstelle anhand der vorhandenen Unterlagen und des Zeitpunkts.

Verlassen Sie sich deshalb nicht automatisch darauf, dass dieser Teil angerechnet wird. Bringen Sie sämtliche Prüfberichte und Nachweise zur erneuten Hauptuntersuchung mit.

Darf ich das Fahrzeug während der Nachprüfungsfrist weiterfahren?

Die einmonatige Nachprüfungsfrist ist keine pauschale Erlaubnis, ein Fahrzeug mit bekannten Mängeln unverändert weiterzufahren.

Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Ob das Fahrzeug bis zur Reparatur noch bewegt werden darf, hängt von der Mangelklasse und der tatsächlichen Verkehrssicherheit ab.

Bei erheblichen Mängeln kann eine Fahrt zur Werkstatt oder zur Nachprüfung möglich sein, sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist. Bei gefährlichen Mängeln sollte sich die Nutzung auf die unbedingt erforderlichen Fahrten beschränken und den Hinweisen im Untersuchungsbericht folgen.

Wurde das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, darf es nicht mehr selbst im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Es muss dann beispielsweise durch ein Abschleppunternehmen oder auf einem Anhänger transportiert werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag „TÜV durchgefallen – darf ich mit dem Fahrzeug trotzdem weiterfahren?“.

Kann die Nachprüfung bei einer anderen Prüfstelle durchgeführt werden?

Die Nachprüfung kann grundsätzlich auch bei einer anderen berechtigten Prüfstelle erfolgen. Der ursprüngliche Untersuchungsbericht muss dabei vorgelegt werden.

Aus dem Bericht ergeben sich:

  • das Datum der ersten Hauptuntersuchung
  • die festgestellten Mängel
  • die jeweilige Mangelklasse
  • das Ergebnis der Hauptuntersuchung
  • die Frist für die Nachprüfung

Wird der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt, muss nach der StVZO grundsätzlich ebenfalls eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Deshalb sollte der Bericht sorgfältig aufbewahrt und zur Nachprüfung vollständig mitgebracht werden.

Praktisch ist es häufig einfacher, die Nachprüfung bei derselben Prüfstelle durchführen zu lassen. Dort ist der Vorgang bereits bekannt und die festgestellten Mängel können gezielt kontrolliert werden.

Was wird bei der HU-Nachprüfung kontrolliert?

Bei einer rechtzeitig durchgeführten Nachprüfung werden hauptsächlich die im ursprünglichen Untersuchungsbericht festgestellten Mängel kontrolliert.

Der Prüfer stellt fest, ob:

  • alle erheblichen oder gefährlichen Mängel beseitigt wurden
  • die Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden
  • keine neuen offensichtlichen Mängel vorliegen
  • das Fahrzeug nun den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • die Prüfplakette zugeteilt werden kann

Sind nicht alle beanstandeten Mängel behoben, darf weiterhin keine Prüfplakette zugeteilt werden. Die ursprüngliche Monatsfrist beginnt durch eine erfolglose Nachprüfung nicht automatisch von vorne.

So vermeiden Sie eine neue vollständige Hauptuntersuchung

Damit die Nachprüfungsfrist nicht versehentlich überschritten wird, sollten Sie unmittelbar nach der ersten Hauptuntersuchung handeln:

  1. Lesen Sie den Untersuchungsbericht vollständig durch.
  2. Vereinbaren Sie sofort einen Reparaturtermin.
  3. Zeigen Sie der Werkstatt alle aufgeführten Mängel.
  4. Kontrollieren Sie das genaue Ende der Monatsfrist.
  5. Buchen Sie die Nachprüfung nicht erst am letzten möglichen Tag.
  6. Bringen Sie den ursprünglichen Untersuchungsbericht mit.
  7. Planen Sie Zeit für mögliche Ersatzteil- oder Lieferverzögerungen ein.

Warten Sie nicht darauf, dass die Werkstatt oder Prüfstelle Sie an die Frist erinnert. Für die rechtzeitige Wiedervorführung ist grundsätzlich der Fahrzeughalter verantwortlich.

HU-Nachprüfung in Berlin-Pankow buchen

Bei MAG Ingenieure in Berlin-Pankow können Sie Ihr Fahrzeug nach der Reparatur zur HU-Nachprüfung vorstellen.

Buchen Sie Ihren Termin möglichst frühzeitig über die Online-Terminbuchung für Haupt- und Nachuntersuchungen. Bringen Sie unbedingt den Untersuchungsbericht der ursprünglichen Hauptuntersuchung mit.

Wenn die Frist bereits abgelaufen ist oder Sie nicht sicher sind, welche Untersuchung erforderlich ist, können Sie vorher Kontakt mit MAG Ingenieure aufnehmen. So lässt sich vor dem Termin klären, ob noch eine Nachprüfung möglich ist oder eine neue vollständige Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Fazit: Nach einem Monat wird eine neue HU erforderlich

Wurde die Frist für die HU-Nachprüfung überschritten, reicht die Kontrolle der ursprünglich festgestellten Mängel grundsätzlich nicht mehr aus. Das Fahrzeug muss erneut vollständig untersucht werden.

Deshalb gilt:

  • Die Nachprüfungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat.
  • Maßgeblich ist das Datum im Untersuchungsbericht.
  • Nach Fristablauf ist eine neue vollständige HU erforderlich.
  • Die neue Hauptuntersuchung muss erneut bezahlt werden.
  • Der Untersuchungsbericht sollte immer mitgebracht werden.
  • Die Mängel müssen unabhängig von der Frist unverzüglich beseitigt werden.

Eine frühzeitig gebuchte Nachprüfung spart Zeit, zusätzliche Prüfkosten und mögliche Schwierigkeiten bei der weiteren Nutzung des Fahrzeugs.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 1. August 2026