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Umweltplakette für E-Autos: Seit Oktober 2026 reicht das E-Kennzeichen

Frontscheibe eines Autos mit einer runden grünen Umweltplakette unten rechts auf der Beifahrerseite.

Seit dem 1. Oktober 2026 brauchen Elektroautos mit E-Kennzeichen in deutschen Umweltzonen keine grüne Umweltplakette mehr. Die Ausnahme gilt aber nicht für alle E-Autos. Ohne E-Kennzeichen bleibt die Plakettenpflicht bestehen. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, wie es bei Plug-in-Hybriden aussieht, was ohne Plakette droht und was Sie jetzt prüfen sollten.

Wer braucht künftig keine Umweltplakette?

Die Ausnahme hängt am amtlichen E-Kennzeichen, nicht allein am Antrieb. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle:

FahrzeugPlakette nötig?
E-Auto mit E-KennzeichenNein
E-Auto ohne E-KennzeichenJa, grüne Plakette
Plug-in-Hybrid mit E-KennzeichenNein, nur wenn er die Voraussetzungen erfüllt
Plug-in-Hybrid ohne E-KennzeichenJa, grüne Plakette
Benziner und DieselJa, unverändert

Ein E-Kennzeichen erhalten Halterinnen und Halter auf Antrag. Eine Automatik gibt es also nicht. Für Benziner und Diesel ändert sich nichts (ARCD).

Was ist die Umweltplakette überhaupt?

Die grüne Umweltplakette gibt es seit 2007. Sie zeigt an, zu welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug gehört. Sie wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Es gibt drei Farben: grün, gelb und rot. Grün steht für die geringsten Schadstoffwerte. Heute gilt in den meisten deutschen Umweltzonen nur noch die grüne Plakette. Elektroautos erhielten bisher ebenfalls eine grüne Plakette, obwohl sie im Betrieb keine Abgase ausstoßen. Genau diese Doppelung entfällt nun.

Warum fällt die Plakette für E-Autos weg?

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 die Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) gebilligt. Das E-Kennzeichen übernimmt damit die Nachweisfunktion der Plakette. Die Verordnung wurde am 30. September 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seit dem 1. Oktober 2026 (ecomento).

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit Bürokratieabbau. Eine zusätzliche Plakette bringe bei E-Autos mit E-Kennzeichen keinen Informationsgewinn, verursache aber Aufwand. Die Plakette kostet in der Regel etwa fünf bis zehn Euro (MeinAuto.de). An den Umweltzonen selbst und den Luftqualitätsanforderungen ändert sich nichts.

Plug-in-Hybride: Wann greift die Ausnahme?

Plug-in-Hybride sind die häufigste Quelle für Unsicherheit. Die Ausnahme gilt für sie nur dann, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens muss das Fahrzeug ein E-Kennzeichen tragen. Zweitens muss es die Vorgaben der Verordnung erfüllen. Diese knüpfen an den CO₂-Ausstoß oder an die elektrische Mindestreichweite an (auto motor und sport).

Die genauen Grenzwerte stehen im Verordnungstext. Prüfen Sie Ihre Werte im Fahrzeugschein und im Datenblatt des Herstellers. Wenn Ihr Hybrid die Vorgaben nicht erfüllt, bleibt die grüne Plakette Pflicht, auch wenn Sie überwiegend elektrisch fahren.

Ein Beispiel: Anna fährt einen Plug-in-Hybrid mit normalem Kennzeichen. Sie lädt ihn zu Hause, fährt im Alltag elektrisch und möchte in die Innenstadt einer Umweltzone. Ohne E-Kennzeichen zählt nur die Plakette. Fehlt sie, drohen 100 Euro Verwarnungsgeld, auch wenn Anna fast ausschließlich elektrisch unterwegs ist.

Wie beantragt man ein E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen erhalten Halterinnen und Halter auf Antrag. Der Antrag läuft über die zuständige Zulassungsstelle. Dort wird geprüft, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Sie benötigen Ihre Fahrzeugpapiere. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt und Aufwand. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Zulassungsstelle nach dem genauen Ablauf.

Was gilt für die alte Plakette am Auto?

Eine bereits aufgeklebte grüne Plakette darf an der Scheibe bleiben. Sie müssen nichts entfernen. Bei einer Kontrolle reicht aber das E-Kennzeichen als Nachweis (Ludego).

Welche Strafe droht ohne Plakette oder E-Kennzeichen?

Wer ohne grüne Plakette und ohne E-Kennzeichen in eine Umweltzone fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 100 Euro rechnen. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht, auch kein Fahrverbot (heise autos).

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Kennzeichen: Prüfen Sie, ob Ihr Elektroauto oder Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen trägt. Wenn nicht, bleibt die grüne Plakette Pflicht.
  • Vorgaben: Bei Plug-in-Hybriden prüfen Sie CO₂-Wert und elektrische Reichweite im Fahrzeugschein.
  • Ausland: Die Ausnahme gilt nur in Deutschland. Im Ausland gelten die dortigen Regeln weiter (heise autos).
  • Befristung: Das E-Kennzeichen beruht auf dem Elektromobilitätsgesetz. Dieses ist nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Verlängerung ist auf dem Weg (heise autos). Den Stand sollten Sie vor einer Entscheidung erneut prüfen.

Empfehlung

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, klären Sie das zuerst anhand Ihrer Fahrzeugpapiere. Bei Fragen zur Hauptuntersuchung oder zur Prüfung Ihres Fahrzeugs hilft die MAG Prüfstation in Berlin gern weiter. Eine Terminanfrage ist online möglich.

Häufige Fragen

Gilt die Regel auch für Plug-in-Hybride?
Nur für Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen, die die Vorgaben zu CO₂-Ausstoß oder elektrischer Mindestreichweite erfüllen. Alle anderen brauchen weiterhin eine grüne Plakette.

Muss ich die Plakette abnehmen?
Nein. Eine vorhandene Plakette darf bleiben, ist aber für E-Autos mit E-Kennzeichen nicht mehr nötig.

Gilt die Ausnahme auch im Ausland?
Nein. In anderen Ländern gelten eigene Umweltzonenregeln und Plaketten. Informieren Sie sich vor der Fahrt.

Quellen und Stand

Stand: 26. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.