Wer Scheinwerfer richtig einstellen lässt, verbessert nicht nur die eigene Sicht, sondern schützt auch den Gegenverkehr vor Blendung. Bei der Hauptuntersuchung (HU) reicht es deshalb nicht aus, dass ein Leuchtmittel funktioniert. Entscheidend sind außerdem die Lichtverteilung, die Hell-Dunkel-Grenze, die Ausrichtung und der Zustand des gesamten Scheinwerfers.
Welche Beleuchtungseinrichtungen werden bei der HU geprüft?
Bei der HU wird die lichttechnische Ausstattung als Gesamtsystem betrachtet. Geprüft werden grundsätzlich die vorgeschriebenen und zulässigen Beleuchtungseinrichtungen des jeweiligen Fahrzeugs. Dazu gehören je nach Fahrzeug und Ausstattung insbesondere:
- Abblendlicht und Fernlicht
- Stand-, Begrenzungs- und Schlussleuchten
- Tagfahrlicht
- Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
- Bremsleuchten
- Rückfahrleuchten
- Nebelschlussleuchte und vorhandene Nebelscheinwerfer
- Kennzeichenbeleuchtung
- seitliche Begrenzungsleuchten und Rückstrahler, sofern vorgeschrieben oder vorhanden
Dabei achten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nicht nur auf die Funktion. Sie beurteilen auch die Befestigung, die Schaltung, die Lichtfarbe, die Abdeckung, erkennbare Beschädigungen und die ausreichende Lichtwirkung. Die gesetzlichen Grundlagen für lichttechnische Einrichtungen enthält insbesondere § 49a StVZO. Die konkreten HU-Untersuchungen richten sich außerdem nach Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO.
Warum können falsch eingestellte Scheinwerfer trotz funktionierender Leuchtmittel durchfallen?
Ein Leuchtmittel erzeugt zwar Licht, es bestimmt aber nicht allein, wohin dieses Licht fällt. Reflektor, Projektionssystem, Streuscheibe, Gehäuse und die mechanische Einstellung formen gemeinsam das Lichtbild. Deshalb kann ein Scheinwerfer sichtbar leuchten und trotzdem einen erheblichen Prüfpunkt aufweisen.
Zu hoch eingestellte Scheinwerfer können den Gegenverkehr blenden. Zu tief eingestellte Scheinwerfer leuchten die Fahrbahn dagegen nur zu kurz aus, sodass Hindernisse oder der Straßenverlauf später erkennbar werden. Außerdem kann ein seitlich falsch ausgerichteter Scheinwerfer den Gegenverkehr oder den Fahrbahnrand unnötig belasten.
Das Abblendlicht besitzt bei Fahrzeugen für den Rechtsverkehr normalerweise eine asymmetrische Lichtverteilung. Die Hell-Dunkel-Grenze soll den Gegenverkehr schützen, während der rechte Fahrbahnrand ausreichend ausgeleuchtet wird. Genau diese Verteilung lässt sich nicht zuverlässig beurteilen, indem man nur vor einer Hauswand auf die Helligkeit schaut. Ein Scheinwerfereinstellprüfgerät misst die Ausrichtung und das Lichtbild genauer.
Der TÜV NORD Lichttest weist ausdrücklich darauf hin, dass neben Funktion und Beschädigung auch die Einstellung der Scheinwerfer geprüft wird. Der ADAC erklärt zur Abblendlicht-Einstellung, dass eine zu kurze Leuchtweite die rechtzeitige Erkennung von Hindernissen beeinträchtigen kann.
Defektes Leuchtmittel, falsche Einstellung oder beschädigtes Gehäuse: Was ist der Unterschied?
| Feststellung | Typisches Merkmal | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| Defektes Leuchtmittel | Das Licht fällt aus, flackert oder leuchtet deutlich schwächer. | Passendes, zugelassenes Leuchtmittel einsetzen und die Funktion erneut prüfen. |
| Falsche Einstellung | Das Leuchtmittel funktioniert, aber der Lichtkegel zeigt zu hoch, zu tief oder seitlich falsch. | Scheinwerfer mit geeignetem Prüfgerät einstellen lassen. |
| Beschädigtes oder loses Gehäuse | Riss, Feuchtigkeit, matte Abdeckung, lose Befestigung oder eine veränderte Lichtverteilung. | Ursache prüfen; Gehäuse abdichten, befestigen oder bei Bedarf ersetzen. |
Die drei Fehlerbilder können sich überschneiden. Ein falsch eingesetztes Leuchtmittel kann beispielsweise das Lichtbild verändern. Ebenso kann ein loser Scheinwerfer durch Vibrationen seine Einstellung verlieren. Feuchtigkeit oder eine stark matte Abdeckung reduziert zudem die Lichtwirkung und kann die Hell-Dunkel-Grenze undeutlich machen.
Ob ein Mangel als gering, erheblich oder sicherheitsgefährdend einzustufen ist, hängt vom konkreten Zustand und von der Auswirkung auf die Verkehrssicherheit ab. Deshalb ersetzt eine allgemeine Sichtprüfung keine fachgerechte Diagnose.
Warum reicht ein kurzer Test vor der Garage nicht immer aus?
Eine Person kann vor einer Wand erkennen, ob beide Scheinwerfer ungefähr gleich hoch leuchten und ob ein Leuchtmittel ausgefallen ist. Sie kann damit jedoch nicht zuverlässig feststellen, ob die vorgeschriebene Hell-Dunkel-Grenze, die seitliche Ausrichtung und die zulässige Lichtverteilung eingehalten werden.
Nach einem Leuchtmittelwechsel, einem Unfall, Arbeiten an der Fahrzeugfront oder einer Veränderung an der Fahrwerkshöhe sollte die Scheinwerfereinstellung deshalb kontrolliert werden. Auch eine starke Beladung kann die Leuchtweite beeinflussen, wenn das Fahrzeug keine automatische Leuchtweitenregulierung besitzt. Nach der Entladung muss die manuelle Leuchtweitenkorrektur wieder auf die vorgesehene Grundstellung zurückkehren.
Der ADAC empfiehlt eine regelmäßige Kontrolle der Scheinwerfer-Einstellung. Für die HU ist außerdem wichtig, dass nur die für den Scheinwerfer vorgesehenen Lichtquellen verwendet werden. Das folgt aus den Vorgaben der StVZO zu lichttechnischen Einrichtungen.
Was tun, wenn die Beleuchtung bei der HU beanstandet wird?
Lesen Sie den Untersuchungsbericht vollständig. Dort sollte erkennbar sein, ob ein Leuchtmittel, die Einstellung, die Befestigung, die Lichtverteilung oder eine Beschädigung betroffen ist. Lassen Sie anschließend nicht vorsorglich den gesamten Scheinwerfer austauschen, sondern zunächst die genaue Ursache prüfen.
Für eine Nachprüfung müssen die beanstandeten Mängel behoben sein. Bringen Sie den Untersuchungsbericht anschließend wieder mit, damit die Prüfstelle gezielt kontrollieren kann, ob die Beanstandung beseitigt wurde.
Bei MAG Ingenieure in Berlin-Pankow können Sie die Hauptuntersuchung im Auftrag von TÜV NORD durchführen lassen. Die Terminbuchung ist online möglich. Wenn eine Beleuchtung nach einer Reparatur oder Nachjustierung erneut geprüft werden soll, ist der Untersuchungsbericht die wichtigste Grundlage für den weiteren Ablauf.
Bei zusätzlichen oder veränderten lichttechnischen Einrichtungen, etwa im Zusammenhang mit einem Umbau, kann außerdem eine Änderungsabnahme oder Einzelabnahme erforderlich sein. Welche Prüfung notwendig ist, hängt von der konkreten Ausführung, den Unterlagen und dem Fahrzeug ab. Eine individuelle Anfrage über das Kontaktformular von MAG Ingenieure schafft hier frühzeitig Klarheit.
Können funktionierende Scheinwerfer bei der HU trotzdem beanstandet werden?
Ja. Ein funktionierendes Leuchtmittel beweist nur, dass Licht erzeugt wird. Wenn der Lichtkegel zu hoch, zu tief, seitlich falsch oder durch ein beschädigtes Gehäuse unzulässig verändert ist, kann die Beleuchtung trotzdem mangelhaft sein.
Ist jeder Riss im Scheinwerfergehäuse automatisch ein erheblicher Mangel?
Nicht jeder sichtbare Kratzer hat dieselbe Bedeutung. Entscheidend ist, ob die Beschädigung die Lichtwirkung, die Dichtheit, die sichere Befestigung oder die vorgeschriebene Funktion beeinträchtigt. Die konkrete Einstufung erfolgt bei der HU anhand des tatsächlichen Zustands.
Merksatz: Ein Scheinwerfer muss nicht nur leuchten. Er muss die Fahrbahn richtig ausleuchten, darf den Gegenverkehr nicht blenden und muss technisch sicher befestigt sein.
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die konkrete Bewertung im Untersuchungsbericht.
Stand: September 2026

