Wer Scheibenwischer bei der HU prüfen möchte, sollte nicht nur auf die Gummilippen achten. Auch Wischerarme, Wischfeld und Scheibenwaschanlage müssen zuverlässig funktionieren. Denn Scheibenwischer bei der HU prüfen bedeutet vor allem: Entscheidend ist, ob der Fahrer während der Fahrt ein ausreichendes und möglichst klares Sichtfeld behält.
Bei der Hauptuntersuchung (HU) geht es deshalb nicht um eine Schönheitskontrolle. Die Prüfstelle bewertet, ob sicherheitsrelevante Bauteile funktionieren und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören auch Scheibenwischer und Wascher, weil Regen, Schmutz und Streulicht die Sicht schnell verschlechtern können.
Was wird an Wischerblättern und Wischerarmen geprüft?
Zunächst fällt der Blick auf die Wischerblätter. Die Gummilippen sollten weder porös, eingerissen noch deutlich verhärtet sein. Hinterlassen sie breite Schlieren, freie Streifen oder mehrere ungeputzte Bereiche, reicht die Wischleistung möglicherweise nicht mehr aus. Besonders bei Gegenlicht, Dunkelheit oder starkem Regen können solche Rückstände störende Blendeffekte verursachen. Darauf weist auch DEKRA in ihrem Beitrag zu verschlissenen Scheibenwischern hin.
Außerdem wird die Funktion des gesamten Systems betrachtet. Die Wischerarme müssen sicher befestigt sein und die Wischerblätter ausreichend an die Scheibe drücken. Ein verbogener Arm, ein lockerer Anschluss oder ein ruckelnder Wischer kann das Wischergebnis deutlich verschlechtern. Das gilt ebenfalls für einen Heckscheibenwischer oder einen Scheinwerferwischer, wenn das Fahrzeug damit ausgerüstet ist und die Funktion für die Sicht relevant wird.
Nach § 40 StVZO muss der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ein ausreichendes Blickfeld für den Fahrzeugführer schaffen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im vollständigen Wortlaut von § 40 StVZO. Die konkrete Bewertung erfolgt immer am jeweiligen Fahrzeug und im Rahmen der geltenden HU-Prüfvorgaben.
Warum können Schlieren und ein zu kleines Wischerfeld problematisch sein?
Eine verschmierte Scheibe kann die Sicht stärker beeinträchtigen, als es bei trockenem Wetter zunächst auffällt. Trifft das Licht entgegenkommender Fahrzeuge auf eine verschmutzte oder schlierenreiche Frontscheibe, entsteht Streulicht. Dadurch erkennt der Fahrer Konturen, Abstände und Hindernisse schlechter.
Ein zu kleines Wischerfeld ist ebenfalls problematisch. Wenn die Wischer einen Teil des für den Fahrer wichtigen Sichtbereichs nicht erreichen, bleiben Wasser, Staub oder Insektenreste stehen. Der Fahrer muss dann möglicherweise durch einen nicht ausreichend gereinigten Bereich blicken. Genau deshalb verlangt § 40 StVZO ein ausreichendes Blickfeld und nicht lediglich eine funktionsfähige Bewegung des Wischerarms.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem einzelnen leichten Verschleißzeichen und einer sicherheitsrelevanten Einschränkung. Ein verschlissenes Blatt kann als Mangel eingestuft werden. Funktionieren die Wischer nicht ordnungsgemäß oder ist die Sicht deutlich eingeschränkt, kann die Bewertung erheblich ausfallen. Eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich, weil Zustand, Fahrzeugtyp und tatsächliche Sichtbeeinträchtigung zusammen betrachtet werden.
Was wird an der Scheibenwaschanlage kontrolliert?
Die Waschanlage soll die Scheibe mit ausreichend Flüssigkeit benetzen, damit die Wischer Schmutz lösen und abführen können. Vor dem Termin lohnt sich daher ein kurzer Funktionstest:
- Ist genügend Scheibenwaschflüssigkeit im Behälter?
- Sprühen beide Düsen gleichmäßig auf die Scheibe?
- Erreicht der Wasserstrahl die vorgesehene Fläche?
- Läuft die Pumpe hörbar an?
- Sind Schläuche, Düsen oder Anschlüsse undicht?
- Wischen die Blätter nach dem Sprühen sauber und ohne breite Streifen?
Verstopfte Düsen, eine ausgefallene Pumpe oder ein leerer Behälter können dazu führen, dass die Reinigung nicht ausreichend funktioniert. Der ADAC nennt Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage ausdrücklich in seiner HU-Checkliste. Auch die HU-Checkliste des TÜV NORD empfiehlt, die Funktion dieser Bauteile vor dem Termin zu kontrollieren.
Verwenden Sie eine für die Jahreszeit geeignete Scheibenwaschflüssigkeit. Im Winter schützt ein Frostschutz vor dem Einfrieren; außerdem sollten Sie keine aggressiven oder ungeeigneten Haushaltsreiniger in den Behälter füllen.
Welche einfachen Kontrollen sind vor dem HU-Termin sinnvoll?
Eine kurze Vorbereitung kann unnötige Verzögerungen vermeiden. Reinigen Sie zunächst die Front- und Heckscheibe von innen und außen. Wischen Sie danach die Gummilippen vorsichtig mit einem feuchten, sauberen Tuch ab. Prüfen Sie anschließend bei nasser Scheibe, ob beide Wischer gleichmäßig arbeiten.
Heben Sie die Wischer nicht über eine trockene, stark verschmutzte Scheibe. Grober Sand, Laub und Eis können die Gummilippen beschädigen oder Kratzer verursachen. Entfernen Sie solche Rückstände vorher von Hand.
Kontrollieren Sie außerdem den festen Sitz der Wischerblätter. Wenn ein Blatt lose wirkt, quietscht, rattert oder sichtbar einreißt, sollte es vor der HU ersetzt werden. Bei einem ungewöhnlich kleinen Wischerfeld oder einer schwachen Waschanlage ist eine Werkstattprüfung sinnvoll, weil dann auch der Wischermotor, die Mechanik oder die Düsenhalterung betroffen sein können.
MAG Prüfstation in Berlin: Was ist für den Termin wichtig?
Bei der Hauptuntersuchung von MAG Ingenieure in Berlin-Pankow und Berlin-Heinersdorf werden sicherheitsrelevante Fahrzeugbereiche fachgerecht und nachvollziehbar geprüft. Dazu gehört auch die Sicht: Deshalb sollten Scheiben, Wischer und Waschanlage zum Termin funktionsbereit und sauber sein.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Wischerblatt, ein Wischerarm oder eine Düse noch ordnungsgemäß arbeitet, können Sie Ihre Frage vorab über das Kontaktformular von MAG Ingenieure klären. Für eine HU in Berlin und Umgebung ist eine frühzeitige Terminplanung sinnvoll, besonders wenn vorab noch eine Reparatur erforderlich sein könnte.
Merksatz: Gute Sicht beginnt nicht erst bei Regen, sondern mit intakten Wischern, einer funktionierenden Waschanlage und einem ausreichend großen Wischerfeld.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 StVZO – Scheiben, Scheibenwischer und Scheibenwascher
- Anlage VIII StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung
- Anlage VIIIa StVZO – Untersuchung der Fahrzeuge
- DEKRA – Verschlissene Scheibenwischer rechtzeitig austauschen
- ADAC – HU-Checkliste
- TÜV NORD – HU-Checkliste
Stand der Informationen: 15. September 2026. Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Bewertung im konkreten Prüfobjekt.

