Beim Thema Reifen beim TÜV zählt nicht allein die Profiltiefe. Der Prüfingenieur beurteilt den gesamten Zustand der Reifen: Dazu gehören sichtbare Risse, Beulen, Schnitte, ungleichmäßiger Verschleiß, der Luftdruck sowie die richtige Größe und Tragfähigkeit. Deshalb kann ein Reifen trotz ausreichendem Profil bei der Hauptuntersuchung (HU) auffällig werden.
Für Pkw gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Diese Grenze steht in § 36 StVZO, sie beschreibt aber nur das gesetzliche Minimum. Der ADAC empfiehlt, Reifen deutlich früher zu prüfen und bei erkennbaren Alterungs- oder Verschleißzeichen zu ersetzen.
Was kontrolliert der TÜV an Reifen?
Bei der HU geht es um Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Deshalb schaut der Prüfingenieur nicht nur auf die Rillen, sondern auch auf Flanken, Lauffläche, Felgen und die montierte Rad-Reifen-Kombination.
Besonders wichtig sind:
- ausreichende Profiltiefe über die maßgeblichen Bereiche der Lauffläche
- keine sichtbaren Risse, Schnitte, Ausbrüche oder freiliegenden Gewebeschichten
- keine Beulen oder Verformungen an der Seitenwand
- gleichmäßiger Verschleiß ohne stark abgefahrene Einzelstellen
- passende Reifengröße, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex
- korrekter Sitz und unbeschädigter Zustand von Reifen und Felge
- ordnungsgemäße Funktion des Reifendruckkontrollsystems, falls vorhanden
Die genaue Mängelbewertung hängt immer vom Umfang und von der sicherheitsrelevanten Bedeutung der Feststellung ab. Ein kleiner oberflächlicher Alterungsriss ist deshalb nicht automatisch genauso zu bewerten wie eine beschädigte Karkasse.
Wann sind Risse, Beulen oder Schnitte kritisch?
Risse in der Seitenwand, tiefe Einschnitte, sichtbare Gewebefäden und Beulen sind Warnzeichen. Eine Beule entsteht häufig durch eine beschädigte Karkasse, also das tragende Gerüst des Reifens. Der Reifen kann dadurch seine Form und Stabilität verlieren, obwohl das Profil noch gut aussieht.
Auch ein eingefahrener Fremdkörper sollte vor der HU fachlich beurteilt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass Seitenwandbeschädigungen, Beulen und Schäden an der Karkasse die Reparatur ausschließen können. Fahren Sie mit einer sichtbaren Beule oder mit freiliegendem Gewebe nicht weiter, sondern lassen Sie den Reifen umgehend prüfen.
Welche Rolle spielen Alter und DOT-Nummer?
Für Pkw gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Höchstaltersgrenze. Das Alter bleibt trotzdem wichtig, weil Gummi durch UV-Licht, Ozon, Temperatur und Lagerung aushärtet. Dadurch können Haftung und Elastizität nachlassen.
Das Herstellungsdatum lesen Sie an der vierstelligen DOT-Ziffernfolge auf der Reifenflanke. Die ersten beiden Ziffern nennen die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr. „1024“ bedeutet zum Beispiel: zehnte Kalenderwoche 2024.
Der ADAC rät, Pkw-Reifen grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre zu nutzen. Entscheidend bleibt jedoch der sichtbare und technische Zustand. Ein Reifen wird also nicht allein wegen seines Alters automatisch bei der HU beanstandet, starke Alterungsrisse oder poröse Flanken können aber sehr wohl relevant sein.
Was bewirken Luftdruck und ungleichmäßige Abnutzung?
Der richtige Luftdruck steht meist an der B-Säule der Fahrertür, im Tankdeckel oder in der Betriebsanleitung. Er hängt oft von Beladung sowie Vorder- und Hinterachse ab. Der ADAC empfiehlt, den Reifendruck regelmäßig und möglichst bei kalten Reifen zu kontrollieren.
Falscher Luftdruck verändert die Aufstandsfläche und beschleunigt den Verschleiß. Zu wenig Druck belastet vor allem die Reifenschultern, während zu hoher Druck eher den mittleren Profilbereich abnutzen kann. Einseitiger Abrieb kann außerdem auf eine fehlerhafte Achsgeometrie, verschlissene Fahrwerksteile oder eine falsche Spureinstellung hinweisen.
Ungleichmäßige Abnutzung ist daher nicht nur ein Reifenproblem. Sie kann auf einen technischen Mangel am Fahrzeug hindeuten. Vor der HU sollten Sie deshalb nicht einfach den Reifen wechseln, sondern die Ursache fachgerecht prüfen lassen.
Welche Angaben auf Reifen und Fahrzeugpapieren müssen passen?
Auf der Reifenflanke stehen mehrere sicherheitsrelevante Angaben. Ein Beispiel ist 205/55 R16 91V:
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| 205 | Reifenbreite in Millimetern |
| 55 | Verhältnis von Höhe zu Breite in Prozent |
| R16 | Radialreifen für eine 16-Zoll-Felge |
| 91 | Tragfähigkeitsindex |
| V | Geschwindigkeitsindex |
Die montierte Kombination muss für das Fahrzeug zulässig sein. In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen häufig Angaben in den Feldern 15.1 und 15.2. Weitere zulässige Varianten können im CoC-Dokument, dort insbesondere unter den Angaben zur Bereifung und in den Bemerkungen, aufgeführt sein.
Weicht die montierte Rad-Reifen-Kombination von den Fahrzeugpapieren ab, benötigen Sie je nach Fall eine passende Genehmigung, ABE, ein Gutachten oder eine Änderungsabnahme. Der TÜV Thüringen erläutert, dass eine nicht zulässige Rad-Reifen-Kombination bei der HU als erheblicher Mangel bewertet werden kann.
Vor einer Umbereifung sollten deshalb Reifengröße, Felgenbreite, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex und vorhandene Auflagen gemeinsam geprüft werden. Das gilt besonders für Tuning, Importfahrzeuge und Sonderräder.
Reifen-Check vor der HU in Berlin
Prüfen Sie vor dem Termin alle vier Reifen bei gutem Licht. Achten Sie auf die innere Flanke, Fremdkörper in der Lauffläche, Beulen, Risse und ein gleichmäßiges Profil. Messen Sie außerdem den Luftdruck und vergleichen Sie die Reifenkennzeichnung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem CoC-Dokument.
Bei MAG Ingenieure in Berlin-Pankow beziehungsweise an der TÜV NORD Station Berlin-Heinersdorf können Sie die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung durchführen lassen. Die MAG Prüfstation bietet außerdem Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen und Vollgutachten nach § 21 StVZO an. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie andere Felgen oder Reifen montiert haben und die Zulässigkeit vor der HU klären möchten.
Buchen Sie Ihren HU-Termin bei MAG Ingenieure in Berlin oder nutzen Sie bei technischen Fragen das Kontaktformular. So lässt sich vorab klären, welche Unterlagen Sie für eine geänderte Rad-Reifen-Kombination benötigen.
Merksatz: Gute Profiltiefe ist wichtig, aber erst ein unbeschädigter, passender und gleichmäßig abgenutzter Reifen macht die Prüfung vollständig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 36 StVZO – Bereifung und Mindestprofiltiefe
- Anlage VIIIa StVZO – Durchführung der Hauptuntersuchung
- ADAC: Reifenkennzeichnung von DOT bis Speedindex
- ADAC: Der richtige Reifendruck
- ADAC: Reifenalter und Alterung
- TÜV NORD Station Berlin-Heinersdorf / Ingenieurbüro MAG
Stand: 15.09.2026. Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle technische Prüfung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die konkrete Fahrzeugkonfiguration.

