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Nachprüfung nach der HU – was muss ich wissen?

HU-Nachprüfung eines Pkw in einer Berliner Kfz-Prüfstation mit Mängelbericht und Monatsfrist

Eine Nachprüfung nach der HU brauchen Sie, wenn die Hauptuntersuchung erhebliche oder gefährliche Mängel feststellt. Für die Nachprüfung nach der HU müssen Sie die beanstandeten Mängel unverzüglich beheben und das Fahrzeug grundsätzlich innerhalb eines Monats erneut vorführen. Die genaue Frist steht im Untersuchungsbericht.

Wann wird eine Nachprüfung erforderlich?

Eine Nachprüfung, auch Nachuntersuchung genannt, ist in der Regel erforderlich, wenn die Prüferin oder der Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel feststellt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Mängel an der Bremsanlage
  • erheblicher Rost an tragenden Bauteilen
  • beschädigte oder unzulässige Reifen
  • defekte Beleuchtung
  • erhebliche Mängel an Lenkung oder Fahrwerk
  • eine nicht ordnungsgemäße Abgasanlage
  • Fehler an sicherheitsrelevanten elektronischen Systemen

Bei erheblichen Mängeln erhält das Fahrzeug zunächst keine neue Prüfplakette. Die gesetzliche Grundlage bilden § 29 StVZO und die dazugehörige Anlage VIII. Danach muss der Fahrzeughalter die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben lassen und das Fahrzeug erneut vorführen.

Geringe Mängel führen dagegen normalerweise nicht zu einer Nachprüfung, wenn die Prüfplakette zugeteilt werden kann. Trotzdem müssen auch diese Mängel unverzüglich beseitigt werden. Denn ein geringer Mangel bleibt ein technischer Mangel, auch wenn das Fahrzeug die Plakette erhalten hat.

Welche Mängel müssen behoben werden?

Entscheidend ist immer der Untersuchungsbericht. Dort sind die festgestellten Mängel beschrieben und nach ihrer Bedeutung eingestuft.

MängelklasseBedeutungFolge
Geringe MängelAktuell keine unmittelbare VerkehrsgefährdungPlakette kann erteilt werden; Mängel sofort beheben
Erhebliche MängelVerkehrssicherheit oder Umweltverträglichkeit beeinträchtigtKeine neue Plakette; Reparatur und Nachprüfung erforderlich
Gefährliche MängelUnmittelbare Gefahr im StraßenverkehrSofortige Reparatur; Nachprüfung erforderlich
VerkehrsunsicherFahrzeug stellt eine direkte Verkehrsgefahr darFahrzeug darf nicht weiter im öffentlichen Verkehr bewegt werden

Bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug kann die vorhandene Prüfplakette entfernt werden. Außerdem kann die Zulassungsbehörde informiert werden. Der ADAC beschreibt die Mängelklassen und ihre Folgen ausführlich.

Wichtig: Sie müssen nicht jedes Fahrzeugteil austauschen, das im Bericht erwähnt wird. Die Werkstatt sollte zuerst die konkrete Ursache prüfen. Beispielsweise kann eine auffällige Bremswirkung verschiedene Gründe haben, etwa verschlissene Beläge, eine beschädigte Bremsscheibe oder einen Fehler in der Bremsanlage.

Wie müssen die Mängel nachgewiesen werden?

Die Reparatur allein reicht nicht aus. Sie müssen das Fahrzeug zur Nachprüfung erneut bei einer anerkannten Prüfstelle vorführen. Dort kontrolliert die Prüfperson, ob die im ursprünglichen Untersuchungsbericht aufgeführten Mängel tatsächlich behoben wurden.

Zur Nachprüfung sollten Sie mitbringen:

  1. den Untersuchungsbericht der nicht bestandenen HU,
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I,
  3. gegebenenfalls Reparaturrechnungen oder Werkstattnachweise,
  4. bei Umbauten zusätzlich vorhandene Gutachten oder Änderungsabnahmen.

Die Reparaturrechnung kann hilfreich sein, ersetzt aber nicht die technische Kontrolle. Entscheidend ist der Zustand des Fahrzeugs bei der Nachprüfung. Die Prüfperson kann außerdem weitere Mängel berücksichtigen, wenn diese bei der erneuten Untersuchung auffallen.

Nach der Reparatur sollten Sie deshalb nicht nur den einzelnen Fehler beheben lassen. Eine kurze Endkontrolle von Beleuchtung, Reifen, Bremsen, Flüssigkeitsverlusten und sicherheitsrelevanten Bauteilen kann weitere Beanstandungen vermeiden.

Wie läuft die Nachprüfung ab?

Nach der Reparatur gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Lesen Sie den Untersuchungsbericht vollständig.
  2. Prüfen Sie die dort genannte Nachprüffrist.
  3. Lassen Sie alle aufgeführten Mängel fachgerecht beheben.
  4. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Nachprüfung.
  5. Bringen Sie den ursprünglichen Untersuchungsbericht mit.
  6. Lassen Sie sich das Reparaturergebnis kontrollieren.
  7. Bewahren Sie den neuen Prüfbericht sorgfältig auf.

Bei einer erfolgreichen Nachprüfung bestätigt die Prüfstelle, dass die beanstandeten Mängel beseitigt wurden. Anschließend kann die Prüfplakette erteilt werden, sofern keine weiteren relevanten Mängel vorliegen.

Was passiert, wenn die Nachprüffrist abläuft?

Die Nachprüfung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie die verkürzte Nachprüfung normalerweise nicht mehr nutzen. Dann ist eine vollständig neue Hauptuntersuchung erforderlich.

Das führt in der Regel zu:

  • einer erneuten vollständigen Prüfung,
  • zusätzlichen Kosten,
  • einer möglicherweise längeren Prüfzeit,
  • einer neuen Bewertung des gesamten Fahrzeugs.

Die Frist verlängert sich nicht automatisch, nur weil Ersatzteile verspätet geliefert werden oder die Werkstatt keinen kurzfristigen Termin anbieten kann. Deshalb sollten Sie die Reparatur möglichst unmittelbar nach der HU beauftragen und den Termin zur Nachprüfung frühzeitig reservieren.

Wenn das Fahrzeug bereits verkehrsunsicher eingestuft wurde, darf es bis zur Reparatur und erfolgreichen Prüfung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für den Transport kommen beispielsweise ein Abschleppdienst oder ein geeigneter Anhänger infrage.

Nachprüfung in Berlin: Was bietet MAG Ingenieure?

MAG Ingenieure führt die Hauptuntersuchung in Berlin-Pankow als TÜV-NORD-Partner durch. Nach einer Reparatur können Sie dort auch die Nachuntersuchung anfragen. Die Prüfstation befindet sich in der Romain-Rolland-Straße 14–24 in 13089 Berlin.

Neben der HU gehören unter anderem Änderungsabnahmen nach § 19.3 StVZO, Voll- und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO sowie BOKraft-Prüfungen zum Leistungsangebot. Einen Termin können Sie direkt über die Terminbuchung anfragen. Bei offenen Fragen hilft das Kontaktformular von MAG Ingenieure.

Merksatz: Reparieren Sie die Mängel sofort, prüfen Sie die Monatsfrist und bringen Sie den ursprünglichen HU-Bericht zur Nachprüfung mit.

Hinweis: Dieser Beitrag erläutert die allgemeinen Regeln zur HU-Nachprüfung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder technische Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Angaben im Untersuchungsbericht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 15.09.2026