TÜV überzogen bedeutet rechtlich: Der auf der HU-Plakette angegebene Prüfmonat ist abgelaufen. Für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger gibt es keine allgemeine Kulanzfrist. Die Hauptuntersuchung (HU) muss spätestens bis zum Ende dieses Monats durchgeführt werden. Danach liegt eine Überziehung vor, auch wenn zunächst noch kein Bußgeld anfällt.
Wenn die HU überzogen ist, sollten Sie deshalb zeitnah einen Termin vereinbaren. Für die direkte Fahrt zur Prüfstelle gibt es eine wichtige Ausnahme, allerdings sollten Sie unnötige Wege vermeiden.
Ab wann gilt die HU als überzogen?
Die HU ist ab dem ersten Tag des Folgemonats überzogen. Steht auf der HU-Plakette beispielsweise „09/2026“, muss das Fahrzeug bis zum 30. September 2026 vorgeführt werden. Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Frist überschritten.
Den Fälligkeitsmonat lesen Sie an der Zahl oben auf der Plakette ab. Das Jahr steht in der Mitte. Zusätzlich finden Sie den Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein, und im letzten Untersuchungsbericht.
Wichtig: „TÜV“ ist im Alltag üblich, korrekt heißt die Prüfung Hauptuntersuchung (HU). Je nach Fahrzeugart gelten andere Fristen. Taxis, Mietwagen, bestimmte Nutzfahrzeuge und sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge dürfen nicht nach derselben Tabelle beurteilt werden wie ein normaler Pkw.
Welche Bußgelder und zusätzlichen Kosten drohen?
Bei einem gewöhnlichen Pkw, Motorrad oder leichten Anhänger richtet sich das Verwarnungs- oder Bußgeld nach der Dauer der Überziehung. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gilt folgende Orientierung:
| Überziehung der HU | Mögliche Folge |
|---|---|
| Bis einschließlich 2 Monate | In der Regel kein reguläres Verwarnungsgeld, die HU ist trotzdem überzogen |
| Mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro |
| Mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro |
| Mehr als 8 Monate | 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister |
Die Polizei oder die zuständige Behörde kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängen, die Prüfstelle selbst stellt jedoch keine Strafe aus. Sie prüft das Fahrzeug und berechnet gegebenenfalls zusätzliche Prüfkosten.
Wurde die HU mehr als zwei Monate überzogen, muss eine erweiterte HU beziehungsweise Ergänzungsuntersuchung durchgeführt werden. Dadurch steigt das Entgelt in der Regel um 20 Prozent gegenüber der normalen HU-Gebühr. Die genaue Höhe hängt unter anderem von Fahrzeugart, Prüforganisation und Bundesland ab.
Eine Rückdatierung gibt es nicht mehr. Nach einer bestandenen HU beginnt die nächste reguläre Frist grundsätzlich ab dem tatsächlichen Untersuchungsmonat. Trotzdem sollten Sie nicht bewusst warten, denn ein Bußgeld, die erweiterte Prüfung und mögliche Versicherungsfragen können die Gesamtkosten erhöhen.
Darf man noch zur Prüfstelle fahren?
Ja, die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung ist grundsätzlich möglich. Sie sollten jedoch unmittelbar zur vereinbarten Prüfstelle fahren und keinen Umweg oder private Erledigungen damit verbinden. Vereinbaren Sie den Termin möglichst vor der Fahrt und führen Sie die Terminbestätigung mit.
Die Fahrt ist kein Freibrief für ein technisch unsicheres Fahrzeug. Wenn Bremsen, Reifen, Lenkung, Beleuchtung oder andere sicherheitsrelevante Bauteile offensichtlich defekt sind, darf das Fahrzeug nicht einfach weiterbewegt werden. In diesem Fall kommen Abschleppen oder ein Transport zur Prüfstelle infrage.
Wird die HU bei einer Kontrolle beanstandet, kann trotz der Fahrt zur Prüfstelle ein Verwarnungs- oder Bußgeld anfallen. Entscheidend bleiben die Dauer der Überziehung und die Fahrzeugart. Bei einem Unfall kann außerdem die Versicherung prüfen, ob ein technischer Mangel den Unfall verursacht oder verschlimmert hat. Der Haftpflichtschutz für Unfallgegner entfällt nicht automatisch, aber Regressforderungen oder Probleme mit einer Kaskoversicherung sind bei einem ursächlichen Mangel möglich.
Welche Unterlagen sollten Sie zum Termin mitnehmen?
Für einen normalen HU-Termin sollten Sie möglichst folgende Unterlagen und Gegenstände bereithalten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I – den Fahrzeugschein.
- Letzten HU-Untersuchungsbericht, sofern er vorhanden ist.
- Terminbestätigung, besonders wenn die HU bereits überzogen ist.
- ABE, Teilegutachten oder Änderungsabnahmen für nachträglich eingebaute Räder, Fahrwerk, Auspuff, Spoiler oder andere Umbauten.
- Nachweise über technische Änderungen, wenn diese für die Prüfung oder Eintragung relevant sind.
- Fahrzeugschlüssel und gegebenenfalls den Schlüssel für die Radschlösser.
Der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, ist für eine normale HU in der Regel nicht erforderlich. Bei einer Vollabnahme, Importzulassung oder besonderen Abnahme können jedoch weitere Dokumente notwendig sein. Klären Sie solche Sonderfälle vorab mit der Prüfstelle.
Was bietet die MAG Prüfstation in Berlin?
Wenn Ihre HU fällig oder bereits überzogen ist, können Sie bei MAG Ingenieure in Berlin-Pankow einen Termin für die Hauptuntersuchung anfragen oder direkt über die Terminbuchung vereinbaren. Die Prüfstation arbeitet im Auftrag von TÜV NORD Mobilität und bietet einen klaren Prüfablauf mit persönlicher Ansprechpartnern.
Neben der HU gehören je nach Fahrzeug und Vorhaben auch Änderungsabnahmen nach § 19.3 StVZO, Voll- und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO sowie BOKraft-Prüfungen zum Leistungsangebot. Das ist hilfreich, wenn nicht nur die HU überzogen ist, sondern zusätzlich Umbauten, ein Importfahrzeug oder eine gewerbliche Nutzung geprüft werden müssen.
Die MAG Prüfstation ist in Berlin und im Umland mobil, soweit es die jeweilige Dienstleistung und der Auftrag zulassen. Für individuelle Gutachtenfragen agiert MAG bundesweit nach vorheriger Anfrage. Bei Unsicherheit zum Fahrzeugzustand oder zu den erforderlichen Unterlagen können Sie über das Kontaktformular von MAG Ingenieure nachfragen.
Fazit: Termin vereinbaren und nicht weiter abwarten
Eine HU gilt bereits ab dem ersten Tag nach dem angegebenen Prüfmonat als überzogen. Mit zunehmender Dauer steigen die möglichen Bußgelder; ab mehr als zwei Monaten kommt außerdem die erweiterte HU mit Zusatzkosten hinzu. Ab mehr als acht Monaten drohen bei einem Pkw 60 Euro und ein Punkt.
Fahren Sie deshalb möglichst direkt zur Prüfstelle, sofern das Fahrzeug technisch sicher ist, und nehmen Sie Fahrzeugschein, letzten Prüfbericht sowie Unterlagen zu Umbauten mit. So lässt sich der Termin in Berlin und Umgebung meist ohne unnötige Verzögerungen vorbereiten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 29 StVZO – Untersuchung der Fahrzeuge
- Anlage VIII StVZO – Untersuchungspflichten und Fristen
- Bußgeldkatalog-Verordnung – Anlage zum Bußgeldkatalog
- ADAC: TÜV überziehen – Kosten und Folgen
- TÜV SÜD: Fristen und Folgen einer überzogenen HU
Stand der Angaben: 15. September 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Einzelfallbewertung durch die zuständige Behörde oder Prüfstelle.

