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Welche Unterlagen brauche ich für die Hauptuntersuchung?

Unterlagen für die Hauptuntersuchung mit Fahrzeugschein und HU-Prüfbericht

Für die Hauptuntersuchung benötigen Fahrzeughalter normalerweise nur wenige Unterlagen. Fehlt allerdings der Fahrzeugschein oder ein wichtiger Nachweis zu einer technischen Änderung, kann die Untersuchung erschwert oder möglicherweise nicht vollständig abgeschlossen werden.

Mit der folgenden Checkliste können Sie sich auf den HU-Termin vorbereiten. Bei Sonderfällen, technischen Veränderungen oder einem abgemeldeten Fahrzeug empfehlen wir eine vorherige Rückfrage. Sie erreichen MAG Ingenieure unter 0176 22008103.

Diese Unterlagen benötigen Sie normalerweise für die HU

Das wichtigste Dokument für die Hauptuntersuchung eines zugelassenen Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich weiterhin Fahrzeugschein genannt.

Darin stehen unter anderem:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Fahrzeugart und Fahrzeugklasse
  • Hersteller und Fahrzeugtyp
  • technische Fahrzeugdaten
  • zulässige Bereifung beziehungsweise Reifengröße
  • Termin der nächsten Hauptuntersuchung
  • eingetragene technische Änderungen
  • mögliche Auflagen oder Besonderheiten

Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung werden mit dem vorgeführten Fahrzeug und den dort vorhandenen Kennzeichnungen abgeglichen.

Für eine normale Hauptuntersuchung eines zugelassenen Serienfahrzeugs benötigen Sie daher grundsätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls Unterlagen zu technischen Änderungen
  • gegebenenfalls zusätzliche fahrzeugbezogene Prüf- oder Genehmigungsnachweise

Auch TÜV NORD nennt die Zulassungsbescheinigung Teil I als zentrales Dokument für die Hauptuntersuchung.

Ein Personalausweis, Führerschein oder Versicherungsnachweis gehört bei einer gewöhnlichen Hauptuntersuchung dagegen grundsätzlich nicht zu den üblichen Fahrzeugunterlagen.

Welche Papiere werden bei einem abgemeldeten Fahrzeug benötigt?

Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, sollte grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der frühere Fahrzeugbrief, mitgebracht werden. Falls noch ältere Fahrzeugdokumente vorhanden sind, können je nach Fahrzeug auch der alte Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein relevant sein.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält wichtige Informationen zur Identifizierung und rechtlichen Zuordnung des Fahrzeugs. Bei älteren, importierten oder länger abgemeldeten Fahrzeugen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Dazu können je nach Einzelfall gehören:

  • alte Fahrzeugpapiere
  • ausländische Zulassungsdokumente
  • vorhandene Datenblätter
  • Übereinstimmungsbescheinigung beziehungsweise CoC-Papier
  • frühere Gutachten oder Abnahmeberichte
  • Nachweise über technische Veränderungen

Eine normale HU darf nicht mit einer Vollabnahme oder einem Gutachten nach § 21 StVZO verwechselt werden. Welche Untersuchung erforderlich ist, hängt vom Zulassungsstatus, den vorhandenen Dokumenten und der Genehmigungssituation des Fahrzeugs ab.

Bei einem abgemeldeten Fahrzeug sollten Sie deshalb vorab unter 0176 22008103 anrufen und kurz mitteilen, welche Fahrzeugpapiere vorhanden sind.

Welche Unterlagen brauche ich bei Umbauten und Tuning?

Wurden am Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen, sollten die dazugehörigen Unterlagen zum HU-Termin mitgebracht werden. Das gilt besonders, wenn die Änderung noch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wurde oder ein Nachweis mitzuführen ist.

Das kann beispielsweise folgende Veränderungen betreffen:

  • andere Felgen oder Reifengrößen
  • Fahrwerksfedern oder Gewindefahrwerk
  • Spurverbreiterungen
  • Sportlenkrad
  • geänderte Abgasanlage
  • Leistungssteigerung
  • Anbauteile oder Karosserieänderungen
  • geänderte Beleuchtungseinrichtungen
  • Anhängerkupplung oder weitere technische Anbauteile

Je nach Änderung können folgende Dokumente relevant sein:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE
  • Teilegutachten
  • Teilegenehmigung
  • ECE- oder EG-Genehmigung
  • Änderungsabnahme
  • Einzelabnahme
  • Einbaubestätigung
  • Herstellerfreigabe
  • bereits ausgestelltes Gutachten

Ob ein Dokument lediglich mitgeführt werden muss oder ob eine Änderung in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Nachweis und den darin genannten Auflagen.

Fehlen notwendige Unterlagen, kann nicht ohne Weiteres bestätigt werden, dass die Änderung zulässig ist. Im ungünstigen Fall kann daraus ein Mangel entstehen oder eine zusätzliche Begutachtung erforderlich werden.

Bringen Sie deshalb lieber alle vorhandenen Unterlagen zu den verbauten Teilen mit. Eine allgemeine Übersicht zur Vorbereitung bietet außerdem die aktuelle HU-Checkliste des ADAC.

Was muss ich zu einer HU-Nachprüfung mitbringen?

Wurde bei der Hauptuntersuchung ein erheblicher oder gefährlicher Mangel festgestellt und eine Nachprüfung verlangt, muss der Untersuchungsbericht der vorherigen Hauptuntersuchung mitgebracht werden.

Darin ist dokumentiert:

  • wann die Hauptuntersuchung durchgeführt wurde,
  • welche Mängel festgestellt wurden,
  • wie die Mängel eingestuft wurden,
  • welche Frist für die Nachprüfung gilt,
  • welche Fahrzeugdaten zur ursprünglichen Untersuchung gehören.

Bei der Nachprüfung wird kontrolliert, ob die beanstandeten Mängel ordnungsgemäß beseitigt wurden. Der vorherige Untersuchungsbericht ist deshalb besonders wichtig.

Wurde die Frist für die Nachprüfung überschritten, kann eine neue vollständige Hauptuntersuchung erforderlich werden. Deshalb sollte der Bericht nach einer nicht bestandenen HU sicher aufbewahrt und zum Folgetermin mitgebracht werden.

Muss der letzte HU-Bericht immer im Auto liegen?

Der HU-Untersuchungsbericht muss nicht dauerhaft im Fahrzeug mitgeführt werden. Als Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung dienen im Straßenverkehr insbesondere die Prüfplakette und der Eintrag zur nächsten HU in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass die HU-Bescheinigung nicht ständig im Auto mitgeführt werden muss. Bei bestimmten Zulassungsvorgängen kann der Bericht jedoch weiterhin benötigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie beim ADAC zu Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht deshalb trotzdem sorgfältig auf. Er kann unter anderem wichtig werden bei:

  • einer Nachprüfung,
  • einem Fahrzeugverkauf,
  • einer An- oder Ummeldung,
  • Rückfragen zum letzten Untersuchungsergebnis,
  • einem Verlust oder einer Änderung der Fahrzeugpapiere.

Ist der HU-Bericht verloren gegangen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitschrift bei der Prüforganisation beantragt werden, die die Untersuchung durchgeführt hat.

Checkliste für Ihren HU-Termin

Kontrollieren Sie vor der Fahrt zur Prüfstelle, ob Sie die für Ihr Fahrzeug relevanten Unterlagen dabeihaben.

Bei einem zugelassenen Serienfahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei einem abgemeldeten Fahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gegebenenfalls weitere vorhandene Fahrzeugdokumente

Mit technischen Veränderungen:

  • ABE, Teilegutachten oder Teilegenehmigung
  • Nachweis über eine Änderungs- oder Einzelabnahme
  • weitere Auflagen und Einbaunachweise

Zu einer HU-Nachprüfung:

  • Untersuchungsbericht der vorherigen Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei besonderen Fahrzeugen oder unklaren Unterlagen:

  • vorhandene Gutachten
  • frühere Prüfberichte
  • Genehmigungsunterlagen
  • gegebenenfalls Herstellerunterlagen

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Dokumente für Ihr Fahrzeug benötigt werden, rufen Sie uns vor dem Termin unter 0176 22008103 an. So lässt sich häufig schon im Vorfeld klären, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.

Weitere Informationen zur Hauptuntersuchung finden Sie bei MAG Ingenieure. Ihren Termin können Sie über unsere Online-Terminbuchung vereinbaren. Für Sonderfälle und individuelle Fragen steht Ihnen außerdem unsere Kontaktseitezur Verfügung.