Bei der Hauptuntersuchung von CNG-Fahrzeugen besteht aktuell viel Unsicherheit. Müssen die Gastanks vollständig ausgebaut werden? Reicht eine Sichtprüfung? Und welche Kosten können im Einzelfall entstehen?
Eine allgemeingültige Antwort für jedes Fahrzeug ist nicht möglich. Entscheidend sind unter anderem das Fahrzeugmodell, das Baujahr, die Bauart der Gasanlage, der Zustand der Druckbehälter und deren Zugänglichkeit.
Deshalb empfehlen wir, den konkreten Fall vor dem Termin telefonisch abzuklären. Sie erreichen uns unter 0176 22008103. Halten Sie nach Möglichkeit den Fahrzeugschein und vorhandene Unterlagen zur CNG-Anlage bereit.
Warum ist die Hauptuntersuchung bei CNG-Fahrzeugen aktuell so heikel?
Anfang 2025 kam es bei der Prüfung von CNG-Fahrzeugen zu erheblichen Unsicherheiten. Teilweise wurde verlangt, die Druckbehälter vollständig auszubauen, damit auch schwer erreichbare Bereiche und die Flächen unter den Haltebändern kontrolliert werden konnten.
Nach Angaben des ADAC berichteten betroffene Fahrzeughalter dadurch von teilweise vierstelligen Kosten für die Vorbereitung der Prüfung. Dabei handelte es sich nicht allein um die eigentliche Prüfgebühr, sondern insbesondere um mögliche Werkstattkosten für Freilegung, Demontage und anschließenden Wiedereinbau der CNG-Behälter.
Der ADAC wandte sich deshalb an das Bundesverkehrsministerium. Nach der anschließend veröffentlichten Klarstellung bleiben die bestehenden Regelungen zur Untersuchung von CNG-Fahrzeugen grundsätzlich gültig.
Entscheidend ist weiterhin eine ausreichend umfassende Sichtprüfung der Gasanlage. Die Gasbehälter müssen so weit zugänglich sein, dass ihr Zustand beurteilt werden kann.
Der ADAC gibt die Klarstellung des Ministeriums folgendermaßen wieder:
„Das beinhaltet nicht das Lösen der Haltebänder der Gasbehälter oder gar deren Ausbau.“
Weitere Informationen zu dieser Klarstellung finden Sie beim ADAC zum Thema CNG und Hauptuntersuchung.
Wichtig ist jedoch: Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass ein Ausbau in jedem Einzelfall ausgeschlossen ist. Die tatsächlichen Anforderungen richten sich nach dem konkreten Fahrzeug und seinem Zustand.
Was wird bei einem CNG-Fahrzeug im Rahmen der HU geprüft?
Bei einem Fahrzeug mit CNG-Antrieb wird neben den üblichen Prüfpunkten der Hauptuntersuchung auch die Gasanlage berücksichtigt. Die Untersuchung der Gasanlage kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung bescheinigt werden.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus § 41a StVZO und den dazugehörigen Anlagen.
Bei der Untersuchung können unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- CNG-Druckbehälter und deren äußerer Zustand
- Befestigungen und Halterungen
- Leitungen und Verbindungsstellen
- Ventile, Anschlüsse und Sicherheitseinrichtungen
- Betankungsanschluss
- erkennbare Korrosion oder Beschädigungen
- Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Gasanlage
- Kennzeichnungen und Fahrzeugunterlagen
- gegebenenfalls Herstellervorgaben
- dokumentierte Änderungen oder Reparaturen
Welche Prüfschritte tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug.
CNG ist außerdem nicht mit LPG beziehungsweise Autogas gleichzusetzen. Die Systeme arbeiten unterschiedlich und können unterschiedlichen technischen Anforderungen unterliegen.
Müssen die CNG-Tanks für die Prüfung ausgebaut werden?
Ein vollständiger Ausbau der CNG-Tanks ist nach dem aktuell öffentlich dokumentierten Stand keine automatische Voraussetzung für jede Hauptuntersuchung.
Die Behälter müssen jedoch so zugänglich sein, dass eine aussagekräftige Sichtprüfung möglich ist. Abdeckungen oder Unterbodenverkleidungen müssen deshalb möglicherweise entfernt werden. Wie weit die Freilegung erforderlich ist, kann erst anhand des konkreten Fahrzeugs beurteilt werden.
Zusätzliche Arbeiten können insbesondere notwendig werden, wenn:
- Korrosion oder andere Auffälligkeiten erkennbar sind,
- wichtige Bereiche der Behälter nicht beurteilt werden können,
- Beschädigungen oder Verformungen vorhanden sind,
- Befestigungen auffällig erscheinen,
- Unterlagen oder Kennzeichnungen fehlen,
- die Gasanlage verändert oder repariert wurde,
- das Fahrzeug von einem Unfall oder Brand betroffen war,
- Herstellervorgaben eine weitergehende Kontrolle verlangen,
- das Alter oder die Bauart des Systems zusätzliche Fragen aufwirft.
Nach der vom ADAC veröffentlichten Darstellung kann ein Ausbau insbesondere dann erforderlich werden, wenn die Sichtprüfung deutliche Hinweise auf Korrosion ergibt und dadurch ein Mangel vorliegt.
Eine telefonische Auskunft kann daher nur einer ersten Einschätzung dienen. Die abschließende Beurteilung erfolgt am konkreten Fahrzeug durch die verantwortliche Prüfperson.
Eine verbindliche Zusage über den Umfang notwendiger Arbeiten oder die Erteilung einer Prüfplakette ist vor der Untersuchung nicht möglich.
Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns vorab unter 0176 22008103 an.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den CNG-Fahrzeugen?
CNG-Fahrzeuge unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Bei einigen Modellen sind die Druckbehälter gut erreichbar. Bei anderen befinden sie sich unter Verkleidungen, am Unterboden oder in Bereichen, die ohne vorbereitende Arbeiten nur eingeschränkt einsehbar sind.
Für eine erste Einschätzung können folgende Angaben wichtig sein:
- Hersteller und Fahrzeugmodell
- Erstzulassung und Baujahr
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- werkseitige CNG-Anlage oder nachgerüstetes System
- Material und Kennzeichnung der Druckbehälter
- bisherige Reparaturen an der Gasanlage
- bereits ausgetauschte Gasbehälter
- vorhandene Prüf- und Werkstattnachweise
- bekannte Rückruf- oder Herstellermaßnahmen
- letzter HU-Bericht und vorhandener GAP-Nachweis
Bei älteren Fahrzeugen können andere Genehmigungsgrundlagen, Behälterkennzeichnungen oder Herstellervorgaben gelten als bei neueren CNG-Fahrzeugen.
Deshalb sollten im Internet genannte Austausch- oder Prüffristen nicht ungeprüft auf jedes Fahrzeug übertragen werden. Eine pauschale Aussage wie „Jeder CNG-Tank muss nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ausgebaut werden“ wäre zu allgemein.
Maßgeblich sind immer die konkrete Genehmigung, die Behälterkennzeichnung, die Fahrzeugausführung, der Zustand der Anlage und die jeweils anwendbaren Vorgaben.
Was sollten Sie zum Termin mitbringen?
Bringen Sie möglichst alle verfügbaren Unterlagen zum Fahrzeug und zur Gasanlage mit. Dadurch lassen sich unnötige Rückfragen häufig vermeiden.
Hilfreich sind insbesondere:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- letzter HU-Untersuchungsbericht
- vorhandener GAP- oder GSP-Nachweis
- Unterlagen über Reparaturen an der Gasanlage
- Rechnungen oder Nachweise über ersetzte CNG-Behälter
- Unterlagen zu Rückruf- oder Herstellermaßnahmen
- Genehmigungsunterlagen einer nachgerüsteten Anlage
- gegebenenfalls Fotos von Kennzeichnungen oder Typenschildern
Lassen Sie die CNG-Behälter nicht vorsorglich und ohne vorherige Abstimmung ausbauen. Ob eine Demontage oder weitergehende Freilegung erforderlich ist, sollte zunächst anhand des Fahrzeugs und der vorhandenen Unterlagen geklärt werden.
Für eine erste Einschätzung erreichen Sie uns unter 0176 22008103.
Was kostet die HU bei einem CNG-Fahrzeug?
Die Gesamtkosten lassen sich nicht allgemein im Voraus nennen. Neben den regulären Untersuchungskosten können Kosten für die Vorbereitung durch eine Werkstatt entstehen.
Das kann beispielsweise folgende Arbeiten betreffen:
- Entfernen von Abdeckungen
- Freilegen schwer einsehbarer Bereiche
- Prüfung vorhandener Kennzeichnungen
- weitere Diagnose bei sichtbaren Auffälligkeiten
- gegebenenfalls weitergehende Arbeiten an den Behältern
Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom Fahrzeugmodell, dem Baujahr, der Anzahl und dem Einbauort der CNG-Behälter sowie deren Zugänglichkeit und Zustand ab.
Bevor Sie kostenintensive Arbeiten beauftragen, sollten Sie deshalb klären, welche Vorbereitung bei Ihrem Fahrzeug voraussichtlich benötigt wird. Dadurch lässt sich das Risiko unnötiger Demontagearbeiten reduzieren.
CNG-Hauptuntersuchung vorab mit uns klären
Aufgrund der aktuellen Situation behandeln wir Anfragen zu CNG-Fahrzeugen individuell. Eine pauschale Zusage wäre technisch nicht sinnvoll.
Rufen Sie uns unter 0176 22008103 an. Nennen Sie uns bitte Hersteller, Modell, Baujahr und – falls bekannt – Informationen zu den CNG-Behältern. Anschließend kann besprochen werden, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie am besten weiter vorgehen.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie bei MAG Ingenieure. Eine Anfrage können Sie außerdem über unsere Kontaktseite stellen.
Für einen regulären HU-Termin können Sie unsere Online-Terminbuchung nutzen. Bei einem CNG-Fahrzeug empfehlen wir jedoch, besondere Fragen zur Gasanlage vorher telefonisch unter 0176 22008103 abzuklären.
Bitte beachten Sie: Die telefonische Auskunft stellt lediglich eine erste Einschätzung dar. Der tatsächlich erforderliche Prüfumfang und das Ergebnis der Hauptuntersuchung können erst am Fahrzeug festgestellt werden.

