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Jährlicher TÜV für ältere Autos? Das plant die EU 2026

Prüfingenieur kontrolliert ein älteres Auto bei der Hauptuntersuchung
Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Müssen ältere Autos künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Fahrzeughalter. Grund dafür ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, nach dem Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich technisch untersucht werden sollten.

Eine solche Regelung gilt in Deutschland aktuell jedoch nicht. Auch eine endgültige Entscheidung auf EU-Ebene ist noch nicht gefallen. Das Europäische Parlament hat sich inzwischen sogar ausdrücklich gegen eine generelle jährliche Untersuchung älterer Fahrzeuge ausgesprochen.

Wir erklären, was tatsächlich vorgeschlagen wurde, wie der aktuelle Stand im Juli 2026 aussieht und welche HU-Fristen derzeit in Deutschland gelten.

Was hat die EU-Kommission vorgeschlagen?

Die Europäische Kommission stellte im April 2025 eine umfassende Überarbeitung der europäischen Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung vor. Ziel des sogenannten Roadworthiness Package ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern, besonders emissionsstarke Fahrzeuge besser zu erkennen und Fahrzeugdaten innerhalb der EU einfacher auszutauschen.

Ein besonders diskutierter Punkt war die Verkürzung der Prüfintervalle für ältere Fahrzeuge:

FahrzeugVorschlag der EU-Kommission
Pkw über zehn Jahrejährliche technische Untersuchung
leichte Nutzfahrzeuge über zehn Jahrejährliche technische Untersuchung
jüngere Fahrzeugegrundsätzlich bisherige Intervalle
Elektro- und Hybridfahrzeugezusätzliche angepasste Prüfpunkte

Nach Auffassung der Kommission können Alterung, Korrosion, Verschleiß und technische Defekte bei älteren Fahrzeugen häufiger auftreten. Durch kürzere Prüfintervalle sollten mögliche Sicherheitsmängel früher erkannt werden.

Der Vorschlag enthielt außerdem neue Prüfmethoden für Elektrofahrzeuge, Assistenzsysteme und emissionsrelevante Komponenten. Auch digitale Fahrzeugdokumente und ein besserer Austausch von Kilometerständen zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind vorgesehen.

Hat die EU den jährlichen TÜV bereits beschlossen?

Nein. Der jährliche TÜV für Fahrzeuge über zehn Jahre ist derzeit nicht beschlossen.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen das reguläre europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Daran sind insbesondere das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beteiligt.

Im Mai 2026 hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt. Dabei lehnten die Abgeordneten eine generelle Verkürzung des Prüfintervalls von zwei Jahren auf ein Jahr ab. Nach Auffassung des Parlaments sei eine jährliche Prüfung allein aufgrund des Fahrzeugalters nicht ausreichend verhältnismäßig.

Damit ergibt sich aktuell folgender Stand:

AussageStand Juli 2026
Jährlicher TÜV ab zehn Jahren gilt bereitsNein
Die EU-Kommission hat ihn vorgeschlagenJa
Das Europäische Parlament unterstützt ihnNein
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossenNein
Deutsche Autofahrer müssen derzeit jährlich zur HUNein

Das Parlament hat im Mai 2026 die Aufnahme der weiteren Verhandlungen bestätigt. Das endgültige Ergebnis steht daher noch nicht fest.

Welche HU-Fristen gelten aktuell in Deutschland?

Für privat genutzte Pkw gelten weiterhin die bestehenden deutschen Fristen. Maßgeblich sind § 29 StVZO und die dazugehörige Anlage VIII.

In der Regel gilt:

FahrzeugartErste HUWeitere Hauptuntersuchungen
neuer Pkwnach 36 Monatenalle 24 Monate
gebrauchter Pkwabhängig vom bestehenden Terminregelmäßig alle 24 Monate
Motorradregelmäßig alle 24 Monatealle 24 Monate
Taxi und Mietwagenabhängig von Fahrzeugart und Nutzungregelmäßig alle 12 Monate
Nutzfahrzeugabhängig von Gewicht und Nutzungteilweise jährlich

Für einen normal zugelassenen privaten Pkw ändert sich durch die derzeitige EU-Diskussion zunächst nichts. Auch ein Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, muss in Deutschland momentan grundsätzlich weiterhin alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Die geltenden Fristen ergeben sich aus der Anlage VIII zu § 29 StVZO.

Welche Änderungen unterstützt das Europäische Parlament?

Obwohl das Parlament den jährlichen TÜV für ältere Autos abgelehnt hat, unterstützt es verschiedene andere Änderungen.

Prüfung moderner Assistenzsysteme

Künftig könnten elektronische Sicherheitssysteme stärker in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Airbagsysteme
  • automatische Notbremsassistenten
  • weitere sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme
  • elektronische und softwarebasierte Fahrzeugfunktionen

Zusätzliche Prüfpunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Die technischen Prüfverfahren sollen stärker an Elektro- und Hybridfahrzeuge angepasst werden. Dabei können unter anderem Hochvoltkomponenten und weitere fahrzeugspezifische Systeme berücksichtigt werden.

Kontrolle verpflichtender Rückrufe

Das Parlament unterstützt den Ansatz, offene verpflichtende Rückrufe bei der technischen Untersuchung zu berücksichtigen. Ein Fahrzeug könnte nach den geplanten Regeln die Untersuchung unter Umständen nicht bestehen, wenn ein relevanter verpflichtender Rückruf nicht erledigt wurde.

Auch dieser Punkt ist noch Teil des laufenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens und gilt nicht automatisch bereits heute in Deutschland.

Bekämpfung von Tachomanipulation

Kilometerstände sollen besser erfasst und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Damit soll es schwieriger werden, Laufleistungen vor einem Fahrzeugverkauf zurückzudrehen.

Was bedeutet die Diskussion für Halter älterer Fahrzeuge?

Aktuell entsteht für Halter älterer Pkw keine zusätzliche jährliche Untersuchungspflicht. Entscheidend bleibt der auf der Prüfplakette und im letzten Untersuchungsbericht angegebene Termin.

Unabhängig vom gesetzlichen Prüfintervall empfiehlt es sich aber, ältere Fahrzeuge regelmäßig auf typische Verschleiß- und Altersmängel kontrollieren zu lassen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bremsleitungen und Bremsschläuche
  • Korrosion an tragenden Bauteilen
  • Fahrwerkslager und Gelenke
  • Beleuchtung und elektrische Systeme
  • Reifenalter und Reifenprofil
  • Flüssigkeitsverluste
  • Abgasanlage
  • Warn- und Kontrollleuchten

Die Hauptuntersuchung ersetzt keine regelmäßige Wartung. Sie bewertet den technischen Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Fazit: Kein jährlicher TÜV für ältere Autos beschlossen

Die Schlagzeile „jährlicher TÜV für alle Autos ab zehn Jahren“ ist nach dem aktuellen Stand irreführend.

Die EU-Kommission hat eine jährliche technische Untersuchung zwar vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat sich jedoch gegen diese Verkürzung ausgesprochen. Im Juli 2026 laufen die europäischen Verhandlungen noch. Eine endgültige neue Regelung besteht daher nicht.

Für privat genutzte Pkw in Deutschland bleibt es aktuell grundsätzlich beim bekannten zweijährigen HU-Intervall – unabhängig davon, ob das Fahrzeug zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre alt ist.

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Häufig gestellte Fragen zum jährlichen TÜV

Müssen Autos über zehn Jahre schon jetzt jährlich zur HU?

Nein. Für privat genutzte Pkw gilt in Deutschland grundsätzlich weiterhin ein Prüfintervall von 24 Monaten. Das Fahrzeugalter allein führt aktuell nicht zu einer jährlichen HU.

Ab wann soll der jährliche TÜV gelten?

Dafür gibt es derzeit kein verbindliches Einführungsdatum. Die Regelung war Bestandteil eines Vorschlags der EU-Kommission, wurde vom Europäischen Parlament in dieser Form aber abgelehnt.

Kann der jährliche TÜV trotzdem noch kommen?

Das europäische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Parlament und Rat müssen eine endgültige Fassung aushandeln. Deshalb lässt sich das Endergebnis noch nicht abschließend vorhersagen.

Gilt eine mögliche Änderung automatisch sofort in Deutschland?

Nein. Nach einem europäischen Beschluss wären weitere rechtliche und praktische Umsetzungsschritte erforderlich. Prüfstellen und Fahrzeughalter würden nicht ohne Übergang über Nacht auf ein neues Intervall umgestellt.

Wo erkenne ich meinen nächsten HU-Termin?

Der Fälligkeitsmonat steht auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen und im letzten Untersuchungsbericht. Die Zahl oben auf der Plakette zeigt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr.